Das Elektronische Abfallnachweisverfahren (EANV) ist das vom Gesetzgeber seit dem 1. April 2010 vorgeschriebene Verfahren zur Nachweisführung über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Die Nachweisverordnung regelt das verpflichtend durchzuführende elektronische Führen von Nachweisen und Registern über die nachweispflichtigen Abfälle und gilt für alle Abfallerzeuger, die mehr als 20t eines gefährlichen Abfalles produzieren. Der Nachweis hat … EANV weiterlesen
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